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Stichwort English Beschreibung
Vertragliche Nachwirkung after-effects of a contract Als vertragliche Nachwirkung bezeichnet man es, wenn sich die Rechtsfolgen eines Vertrages über dessen Ende hinaus erstrecken.

Die Nachwirkung ist beispielsweise aus dem Arbeitsrecht bekannt. Nach § 4 Abs. 5 Tarifvertragsgesetz gelten die Vereinbarungen eines Tarifvertrages auch nach dessen Kündigung so lange weiter, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wurde.

Auch im Gewerbemietrecht existiert das Phänomen der Nachwirkung: Wurde zwischen einem gewerbetreibenden Mieter und dem Vermieter vereinbart, dass der Mieter außen am Haus ein Namens- oder Firmenschild anbringen darf, gilt diese Vereinbarung bei Verlegung des Geschäftssitzes des Mieters auch nach Ende des Mietvertrages noch einige Zeit weiter. Der Mieter darf dann nämlich per Schild auf seine neue Gewerbeanschrift hinweisen. Der Bundesgerichtshof hat in einem älteren Urteil den angemessenen Zeitraum für die Beibehaltung des Hinweisschildes mit sechs Monaten angegeben (NJW 52, 867).